Begleitetes Besuchsrecht

Unter Begleitetem Besuchsrecht versteht man die Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei Besuchen bei einem besuchsberechtigten Elternteil zu Hause oder im alltagsnahen Umfeld. Eine sozialpädagogische Fachperson hilft dabei bei der altersgerechten Besuchsgestaltung und schützt die Kinder und Jugendlichen vor dem Einbezug in elterliche Konflikte.


Für wen sind Besuchsrechtsbegleitungen gedacht?

  • Für Eltern, die ihr Besuchsrecht in möglichst alltagsnaher Umgebung bei sich gestalten möchten.
  • Für Eltern, die auf gerichtliche Anordnung hin ihre Kinder nur in Begleitung einer sozialpädagogischen Fachperson sehen oder bei sich haben dürfen.
  • Für Eltern mit eingeschränkten elterlichen Fähigkeiten, die ihre Kinder und Jugendlichen in Begleitung einer sozialpädagogischen Fachperson bei sich haben wollen.

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